Eigenheimzulage trotz Verbindung der angeschafften Wohnung mit einer anderen Wohnung

Die spätere Verbindung einer geförderten Wohnung mit einer anderen Wohnung kostet nicht die Eigenheimzulage, weil es sich nur um eine Vergrößerung und nicht um eine Neuschaffung handelt.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass eine abge­schlos­se­ne Woh­nung, die Sie erwor­ben haben, ihre Eigen­schaft als selbst­stän­dig ange­schaff­tes För­der­ob­jekt nicht durch die anschlie­ßen­de Ver­bin­dung mit einer ande­ren Woh­nung ver­liert. Viel­mehr stellt sich die Ver­bin­dung als Ver­grö­ße­rung der ange­schaff­ten Woh­nung dar, die auch danach eine ins­ge­samt geschlos­se­ne Wohn­ein­heit im Sin­ne des Geset­zes bil­det. Sie behal­ten damit Ihren Anspruch auf die Gewäh­rung der Eigen­heim­zu­la­ge.