Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren

Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Vergütung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer klar definiert.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass die behörd­li­che Beschei­ni­gung, die ein im Aus­land ansäs­si­ger Unter­neh­mer zur Ver­gü­tung von Vor­steu­er­be­trä­gen vor­zu­le­gen hat, zum einen den Ver­gü­tungs­zeit­raum abde­cken und zum ande­ren die Aus­sa­ge ent­hal­ten muss, dass der Antrag­stel­ler Unter­neh­mer im Sin­ne des Umsatz­steu­er­rechts ist. Die Beschei­ni­gung muss in der Amts­spra­che eines Mit­glied­staa­tes der EU aus­ge­stellt sein, und sie hat vom Tag der Aus­stel­lung an ein Jahr Gül­tig­keit. Zudem müs­sen grund­sätz­lich bereits mit dem Ver­gü­tungs­an­trag die zugrun­de lie­gen­den Rech­nun­gen im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den.