Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Vergütung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer klar definiert.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten muss, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist. Die Bescheinigung muss in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der EU ausgestellt sein, und sie hat vom Tag der Ausstellung an ein Jahr Gültigkeit. Zudem müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original vorgelegt werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen