Eigenheimzulage beim Erwerb unter Ehegatten

Beim Erwerb unter Ehegatten ist eine Wohnung oder ein Anteil daran nicht zulagenbegünstigt.

Eine Woh­nung oder ein Anteil dar­an ist nicht zula­gen­be­güns­tigt, wenn Sie als Anspruchs­be­rech­tig­ter sie von Ihrem Ehe­gat­ten anschaf­fen. Die Rich­ter des Finanz­ge­richts Schles­wig-Hol­stein sind der Auf­fas­sung, dass in einem sol­chen Fall kei­ne Eigen­heim­zu­la­ge gewährt wer­den kann (Akten­zei­chen: III 254/99).