Antragsfrist für Kindergeld

Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden.

Grund­sätz­lich wird Kin­der­geld rück­wir­kend nur für die letz­ten sechs Mona­te vor Beginn des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag auf Kin­der­geld gestellt haben. Aus­nah­me­fäl­le kön­nen sich dann erge­ben, wenn sich erst in der zwei­ten Jah­res­hälf­te ergibt, dass ent­ge­gen der von Ihnen zu Jah­res­be­ginn sach­ge­mäß gestell­ten Pro­gno­se über die Kin­des­ein­künf­te und -bezü­ge die­se den Jah­res­grenz­be­trag auf­grund beson­de­rer Umstän­de wider Erwar­ten nicht über­schrei­ten wer­den. In die­sen Fäl­len hat die Fami­li­en­kas­se von Amts wegen zu prü­fen, ob Ihnen aus Bil­lig­keits­grün­den Kin­der­geld auch für den mehr als sechs Mona­te zurück­lie­gen­den Zeit­raum zu gewäh­ren ist.