Fahrtkosten eines Gesellschafters als Werbungskosten

Fahrtkosten eines Gesellschafters können nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Gesell­schaf­ter einer GmbH kön­nen Fahrt­kos­ten in Ver­bin­dung mit dem Besuch von Ver­an­stal­tun­gen der GmbH nur dann als Wer­bungs­kos­ten abset­zen, wenn es sich um Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen han­delt, bei denen der Gesell­schaf­ter Ein­fluß auf sei­nen Gewinn­an­teil neh­men kann.

Sons­ti­ge Rei­se­kos­ten kön­nen nicht als Wer­bungs­kos­ten abge­zo­gen wer­den. Daher ist es rat­sam, Ein­la­dun­gen an GmbH-Gesell­schaf­ter mit einer Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zu ver­bin­den.