Alternativen zur Neueinstellung in Kleinbetrieben

Für Kleinbetriebe stellen Neueinstellungen eine hohe finanzielle Belastung dar. Daher sollte zumindest über Alternativen nachgedacht werden.

Für einen klei­nen Betrieb kann ein zusätz­li­cher Mit­ar­bei­ter bereits eine so hohe Kos­ten­be­las­tung sein, die der Betrieb nicht tra­gen kann. Bevor Sie einen neu­en Mit­ar­bei­ter ein­stel­len, soll­ten Sie sich nach Alter­na­ti­ven umse­hen. Den­ken Sie dar­an, dass Sie einen fest ange­stell­ten Mit­ar­bei­ter bei einem Rück­gang der Arbeit häu­fig nur nach Zah­lung einer Abfin­dung ent­las­sen kön­nen.

Sie kön­nen die zusätz­li­che Arbeit auf die ande­ren Mit­ar­bei­ter ver­tei­len, sei es durch die Leis­tung von Über­stun­den oder Sams­tags­ar­beit. Sie kön­nen eine Zeit­ar­beits­fir­ma ein­schal­ten, Aus­hil­fen beschäf­ti­gen, Tätig­kei­ten auf Sub­un­ter­neh­mer aus­la­gern, Arbeits­ge­mein­schaf­ten mit ande­ren Unter­neh­men bil­den. Den­ken Sie an die Mög­lich­keit, jeman­den auf Teil­zeit zu beschäf­ti­gen und die Rest­ar­beit zu ver­tei­len. Wenn Sie eine Voll­zeit­kraft ein­stel­len, so den­ken Sie an die Mög­lich­keit, ein befris­te­tes Arbeits­ver­hält­nis abzu­schlie­ßen. Eine Befris­tung ohne Anga­be von Grün­den ist mög­lich, wenn der Mit­ar­bei­ter zuvor noch nie bei Ihnen beschäf­tigt gewe­sen ist. In die­sem Fall ist eine Befris­tung auf zwei Jah­re mög­lich, das Arbeits­ver­hält­nis kann inner­halb der 2-Jah­res-Frist bis zu drei­mal ver­län­gert wer­den, wenn Sie zuvor eine kür­ze­re Befris­tung ver­ein­bart hat­ten.