Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung

Die Verwendung einer Kapitallebensversicherung zur Besicherung eines Darlehens für andere Kapitalerträge führt zu einer vollen Steuerpflicht der Erträge.

Wird ein Dar­le­hen, zu des­sen Besi­che­rung Ansprü­che aus Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen ein­ge­setzt wer­den, zur Anschaf­fung von Antei­len an offe­nen Akti­en­fonds genutzt, liegt eine steu­er­schäd­li­che Ver­wen­dung des Dar­le­hens vor. Die Zin­sen aus den Lebens­ver­si­che­run­gen sind daher in vol­lem Umfang steu­er­pflich­tig. Unschäd­lich ist ledig­lich die Finan­zie­rung von Antei­len an einer GmbH oder AG, da deren Ver­mö­gen aus­schließ­lich der Kapi­tal­ge­sell­schaft, das Son­der­ver­mö­gen eines Akti­en­fonds dage­gen dem Anteils­in­ha­ber zuge­rech­net wird.