Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht abzugsfähig

Die seit 1. Januar 2007 fälligen Gebühren für verbindliche Auskünfte sind zudem steuerlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

Seit dem 1. Janu­ar 2007 fal­len für ver­bind­li­che Aus­künf­te des Finanz­amts Gebüh­ren an. Die Finanz­ver­wal­tung ord­net die Gebüh­ren einer ver­bind­li­chen Aus­kunft als “steu­er­li­che Neben­leis­tung” ein. Steu­er­li­che Neben­leis­tun­gen dür­fen die steu­er­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge jedoch nicht ver­min­dern. Somit dür­fen die Gebüh­ren nicht als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben ange­setzt wer­den. Offen­bar will die Finanz­ver­wal­tung die Hür­den für sol­che Aus­künf­te noch höher legen.