Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß
Eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Körperschaftsteuer-Moratoriums vom April 2003 bis zum Dezember 2005 ist vor dem Bundesfinanzhof gescheitert.
Das im Körperschaftsteuergesetz 2002 angeordnete, für die Zeit vom 12. April 2003 bis zum 31. Januar 2005 geltende Körperschaftsteuer-Moratorium ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Gemäß diesem Moratorium war für Ausschüttungen nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 eine Minderung der Körperschaftsteuer ausgeschlossen. Der Bundesfinanzhof sieht keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten: Weder wurde ein Fehler bei der Gesetzgebung festgestellt, noch liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Der Gesetzgeber war berechtigt, zur Sicherung des Steueraufkommens die vorhandenen Steuerguthaben zeitweilig einzufrieren.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler