Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichem Transport

Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Beförderung müssen buch- und belegmäßige Nachweise mit der UStIdNr. des Leistungsempfängers vorliegen.

Bei feh­len­den buch- und beleg­mä­ßi­gen Nach­wei­sen, wie Spe­di­ti­ons- oder Fracht­pa­pie­ren, aus denen sich eine inner­ge­mein­schaft­li­che Beför­de­rung und die USt­IdNr. des Leis­tungs­emp­fän­gers erge­ben, liegt kei­ne nicht steu­er­ba­re inner­ge­mein­schaft­li­che Beför­de­rung vor. Die als steu­er­frei ange­führ­ten grenz­über­schrei­ten­den Beför­de­run­gen sind zu doku­men­tie­ren. Das bedeu­tet einen Nach­weis durch Bücher oder Auf­zeich­nun­gen in Ver­bin­dung mit Bele­gen. Die Ein­tra­gun­gen müs­sen jeweils zeit­nah, also fort­lau­fend und unmit­tel­bar nach der Durch­füh­rung des jewei­li­gen Trans­ports erfol­gen.