Pfändungsschutz für Altersvorsorge von Selbstständigen

Seit dem 31. März 2007 gilt für die Altersvorsorge von Selbstständigen ein Pfändungsschutz, der dem von Arbeitnehmern gleicht.

Am 31. März 2007 ist das Gesetz zum Pfän­dungs­schutz der Alters­vor­sor­ge in Kraft getre­ten. Damit wer­den ins­be­son­de­re die Ver­sor­gungs­an­wart­schaf­ten und die der Alters­si­che­rung die­nen­den Ein­künf­te Selbst­stän­di­ger nun genau­so behan­delt wie die von abhän­gig Beschäf­tig­ten.