Entlastungsbetrag nur für Alleinerziehende
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass zusammenlebende Eltern nicht durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende begünstigt werden.
Der Bundesfinanzhof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Alleinerziehenden ein zusätzlicher Entlastungsbetrag gewährt wird, während zusammenlebende Eltern leer ausgehen. Der Gesetzgeber hat den Betreuungs- und Erziehungsbedarf eines Kindes zugunsten aller Eltern durch den entsprechenden Freibetrag berücksichtigt und die zusätzliche Entlastung bewusst auf Alleinstehende beschränkt.
Dieser zusätzliche Entlastungsfreibetrag stellt keine Diskriminierung zusammenlebender Eltern dar und begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Bundesfinanzhof führt aus, dass die Situation sich nicht mit derjenigen zum Haushaltsfreibetrag vergleichen lässt, den das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hatte. Ebenso liegt keine Verletzung von Artikel 6 des Grundgesetzes vor, da die eheliche Lebensgemeinschaft nicht gegenüber anderen Lebensgemeinschaften diskriminiert wird. Der zusätzliche Freibetrag wird nicht anderen Lebensgemeinschaften, sondern Alleinerziehenden gewährt.
Ob das Bundesverfassungsgericht die Rechtslage genauso beurteilen wird, bleibt abzuwarten: Die Kläger haben jedenfalls Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtgewährung des zusätzlichen Freibetrags eingelegt. Wenn auch Sie vom zusätzlichen Freibetrag profitieren wollen, falls das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Steuerzahler urteilen sollte, dann achten Sie darauf, dass Ihr Steuerbescheid lediglich vorläufig ergeht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen