Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.

Erstat­tet Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen als Arbeit­neh­mer beruf­lich ver­an­lass­te Rei­se­kos­ten, min­dert die­se steu­er­freie Rei­se­kos­ten­er­stat­tung Ihre abzieh­ba­ren Wer­bungs­kos­ten. Dabei ist es bedeu­tungs­los, dass das Unter­neh­men Ihnen die ver­aus­lag­ten Beträ­ge erst in einem spä­te­ren Jahr aus­zahlt.

Bei­spiel: Sie haben im Dezem­ber 2000 beruf­lich ver­an­lass­te Rei­se­kos­ten (Fahrt- und Über­nach­tungs­kos­ten) von 1.000 DM selbst getra­gen. Davon ersetzt Ihnen Ihr Betrieb im Febru­ar 2001 nach den betrieb­li­chen Rei­se­kos­ten­re­ge­lun­gen einen Teil­be­trag von 800 DM zuläs­si­ger­wei­se steu­er­frei. Sie kön­nen damit nur noch den nicht ersetz­ten Teil der Auf­wen­dun­gen in Höhe von 200 DM als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen.

Liegt zum Zeit­punkt der Rei­se­kos­ten­er­stat­tung durch Ihren Arbeit­ge­ber bereits ein bestands­kräf­ti­ger Steu­er­be­scheid für 2000 vor, in dem die Rei­se­kos­ten ohne Berück­sich­ti­gung der Ersatz­leis­tung mit 1.000 DM ange­setzt wor­den sind, kann das Finanz­amt die Steu­er­fest­set­zung zu Ihren Las­ten anpas­sen.