Rückwirkende Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.
Als Unternehmer müssen Sie die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen in dem Besteuerungszeitraum treffen, in dem die Steuer für die Bauleistungen und der Anspruch auf den Vorsteuerabzug entstanden sind. Dieser Grundsatz der Sofortentscheidung gilt auch dann, wenn eine Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt oder noch abänderbar ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg verweist in seiner Urteilsbegründung auf die Auslegung des Umsatzsteuerrechts durch den Europäischen Gerichtshof. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, ist abzuwarten: Es wurde Revision eingelegt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025