Anwendung der 1 %-Regelung auch für Leasing-Fahrzeuge

Auch für ein Leasing-Fahrzeug, das zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Regelung anwenden.

Die Anwen­dung des pau­scha­len Nut­zungs­wer­tes erfor­dert nicht die Zuge­hö­rig­keit des Kfz zum Betriebs­ver­mö­gen. Der Geset­zes­wort­laut ent­hält noch nicht ein­mal den Begriff des “betrieb­li­chen Kraft­fahr­zeugs”, son­dern spricht nur von einem Kraft­fahr­zeug. Das Finanz­ge­richt Köln hat daher ent­schie­den, dass eine Anwen­dung der Pau­scha­li­sie­rung auch bei Lea­sing­fahr­zeu­gen mög­lich ist, die zu weni­ger als 50 % betrieb­lich genutzt wer­den. Die­se Fra­ge ist höchst­rich­ter­lich noch nicht geklärt, so dass die wei­te­re Ent­wick­lung abzu­war­ten sein wird.