Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern.
Die Landesfinanzdirektion Thüringen weist darauf hin, dass es sich bei Bonuszahlungen, die eine gesetzliche Krankenkasse Ihnen für gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt, nicht um Leistungen aus einer Krankenversicherung handelt, da die Bonuszahlungen keine Versicherungsleistung darstellen. Die Bonuszahlungen mindern ebenso wie Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung im Jahr der Zahlung durch die Krankenkasse den von Ihnen in diesem Jahr geleisteten Krankenversicherungsbeitrag. Somit können Sie nur den im Ergebnis entsprechend geminderten Versicherungsbeitrag als Krankenversicherungsbeitrag im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen ansetzen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen