Umsatzsteuerfreie Untervermittlung von Krediten

Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass die Untervermittlung von Krediten durch Finanzberater eine umsatzsteuerfreie Leistung ist.

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat zwei Fra­gen des Finanz­ge­richts Bran­den­burg beant­wor­tet. Ein­mal ging es dar­um, ob ein selbst­stän­di­ger Ver­mö­gens­be­ra­ter, der auch Kre­di­te ver­mit­telt, die­se Leis­tung als umsatz­steu­er­be­frei­te Leis­tung gel­tend machen kann. Zum ande­ren war zu klä­ren, ob der Ver­mö­gens­be­ra­ter auch dann eine steu­er­freie Ver­mitt­lungs­leis­tung erbringt, wenn er zu kei­ner der Par­tei­en in einem Ver­trags­ver­hält­nis steht und ledig­lich zu einer der Par­tei­en in unmit­tel­ba­rem Kon­takt steht. Der EuGH hat bei­de Fra­gen bejaht. Mit die­ser Ent­schei­dung wider­spricht der EuGH der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs und der Ver­wal­tungs­auf­fas­sung.