Verfassungsbeschwerden gegen Kontenabfrage gescheitert

Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfragen durch das Finanzamt und andere Behörden hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen abgewiesen.

Ins­ge­samt vier Ver­fas­sungs­be­schwer­den gegen die Kon­ten­ab­fra­ge durch das Finanz­amt und die Sozi­al- und Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den sind vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geschei­tert. Das Gericht sieht kei­ne grund­sätz­li­chen ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken gegen die Kon­ten­ab­fra­ge. Nur die Kla­ge zwei­er Sozi­al­leis­tungs­emp­fän­ger hat­te teil­wei­se Erfolg: Beim Zugriff in sozi­al­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten sei das Gesetz nicht hin­rei­chend prä­zi­se und muss bis zum 31. Mai 2008 nach­ge­bes­sert wer­den. Min­des­tens die Finanz­äm­ter dür­fen aber wei­ter­hin unein­ge­schränk­ten Gebrauch von der Kon­ten­ab­fra­ge machen.