Abfärberegelung gesetzlich festgeschrieben
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Abfärberegelung ab 2007 gesetzlich festgeschrieben ist.
Der Bundesfinanzhof hatte 2004 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis die Abfärberegelung verworfen. Das Bundesfinanzministerium erklärte daraufhin, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Jetzt weist die Oberfinanzdirektion Frankfurt darauf hin, dass mit dem Jahressteuergesetz 2007 die bisherige Praxis gesetzlich festgeschrieben worden ist: Danach bezieht eine land- und forstwirtschaftlich, freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn ihr Gesamthandsvermögen eine Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft umfasst.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle