Teilnahme an Anti-Mobbing-Kursen
Kosten für einen Anti-Mobbing-Kurs können Sie unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend machen.
Fahrtkosten und Beiträge für die Teilnahme an einer Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Kurs überwiegend beruflich veranlasst ist und der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses dient. Dient der Kernbereich der Gruppengespräche der Bewältigung beruflicher Problemsituationen, so spricht dies nach der Einschätzung des Finanzgerichts Niedersachsen dafür, dass das insgesamt bestimmende Motiv für die Teilnahme darin besteht, das Dienstverhältnis trotz der stark empfundenen Belastungen fortzuführen. Gegenüber den Finanzbehörden ist glaubhaft zu machen, dass Sie sich in einer schwierigen Arbeitssituation befanden und sich durch Maßnahmen Ihres Dienstherrn grundlos schikaniert sahen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen