Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat sich der Rechts­auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­schlos­sen: Ein Grund­steu­er­erlass kommt nicht nur bei aty­pi­schen und vor­über­ge­hen­den Ertrags­min­de­run­gen in Betracht, son­dern auch bei struk­tu­rell beding­ten Ertrags­min­de­run­gen von nicht nur vor­über­ge­hen­der Natur.