Verlustverrechnungsbeschränkung gilt nicht für Existenzgründer

Die Verlustverrechnungsbeschränkung, die für Steuersparmodelle geschaffen wurde, gilt ausdrücklich nicht für Anlaufverluste von Existenzgründern.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die neue Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schrän­kung nur für nega­ti­ve Ein­künf­te aus Steu­er­stun­dungs­mo­del­len gilt, jedoch kei­ne Anwen­dung auf Anlauf­ver­lus­te von Exis­tenz- und Fir­men­grün­dern fin­det.