Einkünfte aus einer Mitarbeiter-Beteiligung

Einnahmen aus einer Mitarbeiter-Beteiligung sind nur dann Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wenn sie allein auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhen.

Erhält ein Arbeit­neh­mer Zins­ein­nah­men aus einem Dar­le­hen, das er sei­nem Arbeit­ge­ber gewährt hat, kön­nen ent­we­der Ein­künf­te aus nicht­selbst­stän­di­ger Arbeit oder aus Kapi­tal vor­lie­gen. In einem sol­chen Fall greift nach einer Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs die Nach­ran­gig­keit der Klas­si­fi­zie­rung als Kapi­tal­ein­künf­te nicht ein. Viel­mehr ist danach zu ent­schei­den, ob die Ein­nah­men einer Bezie­hung ent­sprin­gen, die allein oder ganz über­wie­gend durch das Dienst­ver­hält­nis geprägt ist. Davon ist aus­zu­ge­hen, wenn es sich um Vor­tei­le han­delt, die für die Beschäf­ti­gung gewährt wer­den und im wei­te­ren Sin­ne als Gegen­leis­tung für geleis­te­te Arbeit ange­se­hen wer­den kön­nen.