EDV-Systemberater ohne Diplom ist kein Freiberufler

Ein Systemberater ohne akademischen Abschluss kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er den Kenntnisstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann.

Ein Selbst­stän­di­ger kann nur dann als Frei­be­ruf­ler ange­se­hen wer­den, wenn er auch ohne Abschluss einer Hoch­schul­aus­bil­dung einen ver­gleich­ba­ren Kennt­nis­stand nach­wei­sen kann. Im Fal­le eines selbst­stän­di­gen Sys­tem­be­ra­ters ver­langt der Bun­des­fi­nanz­hof daher, dass die­ser in Brei­te und Tie­fe den Wis­sens­stand eines Diplom-Infor­ma­ti­kers nach­wei­sen kann. Den Bun­des­rich­tern genü­gen dabei Kennt­nis­se allein auf einem Teil­ge­biet des Fach­stu­di­ums nicht, selbst wenn die­se für die Aus­übung der spe­zi­fi­schen Tätig­keit an sich aus­rei­chend sind.