Außenprüfung bei hohem Einkommen
Schon ein hohes Einkommen allein kann Anlass für eine Außenprüfung des Finanzamts sein, wenn nur geringe Kapitalerträge erklärt werden.
Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, dass das Finanzamt eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit besonders hohem Einkommen und geringen Kapitalerträgen anordnet. Wenn erhebliche Beträge zu Anlagezwecken zur Verfügung stehen, gleichzeitig aber nur geringe Kapitaleinkünfte erklärt werden, darf das Finanzamt den Lebenswandel des Steuerzahlers per Außenprüfung erforschen. Abwenden lässt sich das nur, wenn der Steuerzahler substanziierte und nachprüfbare Angaben über die Verwendung des Geldes macht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften