Einkünfte aus der Veräußerung vermieteter Wirtschaftsgüter

Einnahmen aus der gelegentlichen Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern noch vor Ablauf deren Nutzungsdauer gehören der privaten Vermögensverwaltung an.

Die Ver­äu­ße­rung von ver­mie­te­ten Wirt­schafts­gü­tern vor dem Ablauf der Nut­zungs­dau­er ist Teil der pri­va­ten Ver­mö­gens­ver­wal­tung und kein Gewer­be­be­trieb, solan­ge kei­ne wei­ter­ge­hen­den Umstän­de hin­zu­tre­ten. Ins­be­son­de­re wenn die Ver­äu­ße­rung ledig­lich erfolgt, um die bis­he­ri­gen Gerä­te durch tech­nisch fort­ge­schrit­te­ne­re zu erset­zen, ist von einer rein pri­va­ten Tätig­keit aus­zu­ge­hen, so der Bun­des­fi­nanz­hof. Etwas ande­res gilt allen­falls dann, wenn durch die Ver­äu­ße­run­gen Gewin­ne erzielt wer­den müs­sen oder eine gro­ße Anzahl ver­mie­te­ter Wirt­schafts­gü­ter ver­äu­ßert wird. Im zu ent­schei­den­den Fall hat­te der Steu­er­pflich­ti­ge über zwölf Jah­re hin­weg 40 Maschi­nen ver­mie­tet und ledig­lich 7 davon vor­zei­tig ver­äu­ßert.