Normenflut nur scheinbar eingedämmt
Das Bundesfinanzministerium hebt viele seiner Schreiben auf, hält aber gleichzeitig an deren Inhalt weiter fest.
Im März hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einem Schreiben den Bestand von ca. 3.500 gültigen BMF-Schreiben aus dem Zeitraum von 1980 bis 2004 gejätet und eine Positivliste der BMF-Schreiben veröffentlicht, die über den 31. Dezember 2004 hinaus Gültigkeit behalten sollen.
Schon zwei Jahre zuvor hatte das BMF ein ähnliches Schreiben veröffentlicht, das die meisten BMF-Schreiben aus der Zeit vor 1980 für obsolet erklärte. Doch was eigentlich das deutsche Steuerrecht tatsächlich hätte übersichtlicher machen können, hat eher den Charakter eines Schildbürgerstreichs.
Denn anders als die erste Positivliste enthält das neue Schreiben den Zusatz: “Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage.” Das BMF setzt also viele seiner eigenen Schreiben außer Kraft, stellt aber gleichzeitig fest, dass deren Inhalt weiterhin Gültigkeit haben soll.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen