Normenflut nur scheinbar eingedämmt

Das Bundesfinanzministerium hebt viele seiner Schreiben auf, hält aber gleichzeitig an deren Inhalt weiter fest.

Im März hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) mit einem Schrei­ben den Bestand von ca. 3.500 gül­ti­gen BMF-Schrei­ben aus dem Zeit­raum von 1980 bis 2004 gejä­tet und eine Posi­tiv­lis­te der BMF-Schrei­ben ver­öf­fent­licht, die über den 31. Dezem­ber 2004 hin­aus Gül­tig­keit behal­ten sol­len.

Schon zwei Jah­re zuvor hat­te das BMF ein ähn­li­ches Schrei­ben ver­öf­fent­licht, das die meis­ten BMF-Schrei­ben aus der Zeit vor 1980 für obso­let erklär­te. Doch was eigent­lich das deut­sche Steu­er­recht tat­säch­lich hät­te über­sicht­li­cher machen kön­nen, hat eher den Cha­rak­ter eines Schild­bür­ger­streichs.

Denn anders als die ers­te Posi­tiv­lis­te ent­hält das neue Schrei­ben den Zusatz: “Die Auf­he­bung der BMF-Schrei­ben bedeu­tet kei­ne Auf­ga­be der bis­he­ri­gen Rechts­auf­fas­sung der Ver­wal­tung, son­dern dient der Berei­ni­gung der Wei­sungs­la­ge.” Das BMF setzt also vie­le sei­ner eige­nen Schrei­ben außer Kraft, stellt aber gleich­zei­tig fest, dass deren Inhalt wei­ter­hin Gül­tig­keit haben soll.