Neue Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer

Vor allem die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer ändert sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008.

In Anleh­nung an die ertrags­steu­er­li­che Zins­schran­ke wird die Neu­fas­sung der Besteue­rungs­grund­la­ge für die Gewer­be­steu­er oft als gewer­be­steu­er­li­che Zins­schran­ke bezeich­net. Statt bis­her 50 % der Dau­er­schuld­zin­sen wer­den zukünf­tig 25 % aller Schuld­zin­sen dem Gewinn zuge­schla­gen, soweit sie einen Frei­be­trag von 100.000 Euro über­stei­gen (Bei­spiel: von Zin­sen in Höhe von 110.000 Euro wer­den 2.500 Euro = 10.000 Euro x 25 % dem Gewinn zuge­schla­gen). Auf die Dau­er der Über­las­sung oder die steu­er­li­che Behand­lung beim Gläu­bi­ger kommt es nicht mehr an.

Für die gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung von Divi­den­den­er­trä­gen aus Streu­be­sitz im Betriebs­ver­mö­gen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wird die Betei­li­gungs­gren­ze von 10 % auf 15 % ange­ho­ben. Liegt die Betei­li­gungs­quo­te über die­ser Gren­ze, so wird die Sum­me aus Gewinn und Hin­zu­rech­nun­gen um die Divi­den­den­er­trä­ge gekürzt.