Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland

Ein eher fragwürdiger Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die umfassende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdopplungen ins Ausland.

Im Rah­men der Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008 will der Gesetz­ge­ber nun Funk­ti­ons­ver­la­ge­run­gen ins Aus­land umfas­send besteu­ern. Sogar rei­ne Funk­ti­ons­ver­dopp­lun­gen sol­len nach dem Wil­len der Finanz­ver­wal­tung als zu besteu­ern­de Funk­ti­ons­ver­la­ge­run­gen gel­ten. Das im Gesetz vor­ge­se­hen Ver­fah­ren ist recht kom­plex und bedeu­tet auf jeden Fall einen Mehr­auf­wand für inter­na­tio­nal täti­ge Unter­neh­men. Details dazu soll aber erst eine Rechts­ver­ord­nung regeln, die der­zeit noch als Ent­wurf vor­liegt.