Einschränkung des Mantelkaufs
Als Gegenfinanzierungsmaßnahme enthält die Unternehmenssteuerreform eine rigorose Einschränkung des Mantelkaufs und den Verzicht auf eine Sanierungsklausel.
Ein weiterer Teil der Gegenfinanzierung ist eine weitere rigorose Einschränkung der Handelbarkeit steuerlicher Verlustvorträge durch Mantelkauf. Statt wie bisher auf die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft abzustellen, soll der Verlustabzug nun nur noch davon abhängen, ob ein neuer Anteilseigner maßgebend auf die Geschicke der Kapitalgesellschaft einwirken kann. Bei Übertragung von mehr als 25 % bis zu 50 % des Stammkapitals innerhalb von 5 Jahren geht der Verlustvortrag quotal verloren, bei mehr als 50 % entfällt er komplett. Die Änderung steht mehrfach in der Kritik, insbesondere auch, weil die bisherige Sanierungsklausel gestrichen wurde.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler