Kindergeld für ein verheiratetes Kind nur im Mangelfall

Nur wenn die Einkünfte von Kind und dessen Ehepartner nicht das Existenzminimum erreichen, besteht für ein verheiratetes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.

Für ein ver­hei­ra­te­tes Kind gibt es nur dann einen Anspruch auf Kin­der­geld, wenn ein Man­gel­fall vor­liegt. Das ist der Fall, wenn die Ein­künf­te des Ehe­part­ners für den voll­stän­di­gen Unter­halt nicht aus­rei­chen, und Ihr Kind nicht über aus­rei­chend eige­ne Mit­tel für den Unter­halt ver­fügt, und Sie des­halb wei­ter­hin für das Kind auf­kom­men müs­sen. Am Ende müs­sen die Ein­künf­te und Bezü­ge Ihres Kin­des ein­schließ­lich der Unter­halts­leis­tun­gen des Ehe­part­ners nied­ri­ger sein als das steu­er­recht­li­che Exis­tenz­mi­ni­mum.