Umbau eines Großraumbüros

Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.

Nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs ist der Umbau eines Groß­raum­bü­ros in meh­re­re Ein­zel­bü­ros über Rigips­wän­de sofort abzieh­ba­rer Erhal­tungs­auf­wand bei den Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung. Glei­ches gilt für die dazu nöti­ge Anpas­sung der Elek­tro­in­stal­la­ti­on.