Beitragsbemessungsgrenzen 2008

Die Jahresentgeltgrenzen für 2008 der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung liegen jetzt vor.

Auch 2008 ändern sich wie­der die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Wäh­rend im Wes­ten ein Anstieg um ca. 1 % zu ver­zeich­nen ist, blei­ben die Beträ­ge im Osten kon­stant oder sin­ken sogar, um die hohe Anhe­bung im vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr zu kom­pen­sie­ren.

  • Wäh­rend die Jah­res­ent­gelt­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung im Wes­ten um 600 Euro auf 63.600 Euro (5.300 Euro monat­lich) steigt, fällt sie im Osten um 600 Euro auf 54.000 Euro (4.500 Euro monat­lich).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Jah­res­ent­gelt­gren­ze im Wes­ten um 1.200 Euro auf nun 78.600 Euro (6.550 Euro monat­lich). Im Osten bleibt es bei der bis­he­ri­gen Ent­gelt­gren­ze von 66.600 Euro (5.550 Euro monat­lich).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und steigt um 450 Euro auf 43.200 Euro (3.600,00 Euro monat­lich). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.950 Euro höher bei 48.150 Euro im Jahr (4.012,50 Euro monat­lich).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, bleibt im Osten unver­än­dert bei 25.200 Euro (2.100 Euro monat­lich), steigt im Wes­ten aber um 420 Euro auf 29.820 Euro im Jahr (2.485 Euro monat­lich).