Reform des Betriebsverfassungsrechts

Die Reform betrifft kleine und mittlere Unternehmen nicht so stark, sollte aber auch nicht unbeachtet bleiben.

In der letz­ten Zeit ist viel über die Reform des Betriebs­ver­fas­sungs­rechts gespro­chen wor­den. Was haben klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men von die­ser Reform zu erwar­ten? In Betrie­ben mit bis zu 5 Mit­ar­bei­tern wird sich nichts ändern, in die­sen Betrie­ben wird kein Betriebs­rat gebil­det. In den Betrie­ben mit 5 bis 50 Arbeit­neh­mern wird sich das Wahl­ver­fah­ren ändern. Ein­ge­führt wird eine zwei­stu­fi­ges Wahl­ver­fah­ren. In der ers­ten Wahl­ver­samm­lung wird ein Wahl­vor­stand und in einer zwei­ten ein Betriebs­rat gewählt. Die zwei­te Ver­samm­lung fin­det eine Woche nach der ers­ten statt. Neu gere­gelt wird der Frei­zeit­aus­gleich für Betriebs­rats­tä­tig­kei­ten. Danach sind betriebs­be­ding­te Grün­de bereits dann gege­ben, wenn die Betriebs­rats­tä­tig­keit wegen der unter­schied­li­chen Arbeits­zei­ten der Betriebs­rats­mit­glie­der nicht inner­halb der per­sön­li­chen Arbeits­zei­ten erfol­gen kann.

Zukünf­tig sol­len dem Betriebs­rat neben den sach­li­chen Mit­teln für sei­ne Arbeit auch Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik durch den Arbeit­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, also eine eige­ne Home­page des Betriebs­rats wird in Zukunft kei­ne Sel­ten­heit sein. Die Mit­be­stim­mungs­rech­te wer­den erwei­tert, der Betriebs­rat erhält z.B. ein Mit­spra­che­recht bei Grup­pen­ar­beit. Der Wahl­vor­stand erhält einen beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz, er ist wäh­rend der Wahl und 3 Mona­te nach dem Zeit­punkt der Ein­la­dung unkünd­bar. Die Gleich­stel­lung von Mann und Frau wer­den in grö­ße­ren Betrie­ben, die mehr als 3 Betriebs­rä­te haben, ver­bes­sert.

Die meis­ten der vor­ge­se­he­nen Ände­run­gen berüh­ren klei­ne­re und mitt­le­re Betrie­be kaum. Es ist aller­dings damit zu rech­nen, dass sich mehr Betriebs­rä­te bil­den wer­den. Bereits klei­ne Grup­pen von Arbeit­neh­mern kön­nen die Wahl eines Betriebs­ra­tes orga­ni­sie­ren und einen sol­chen ein­set­zen, ohne dass die­se Wahl von der Mehr­heit der Beschäf­tig­ten getra­gen wird. Ein gutes Betriebs­kli­ma ist der bes­te Schutz gegen Que­re­len mit einem Betriebs­rat.