Mehrwertsteuerklausel in der Kfz-Versicherung

Die Mehrwertsteuerklausel für Kfz-Versicherungen wurde vom Landgericht München bestätigt.

Nach den All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen für die Kraft­fahr­zeug­ver­si­che­rung (AKB) wird in der Fahr­zeug­ver­si­che­rung die Mehr­wert­steu­er nur ersetzt, wenn sie auch tat­säch­lich von dem Ver­si­che­rungs­neh­mer ent­rich­tet wor­den ist. Dies bedeu­tet, dass Unter­neh­men grund­sätz­lich die Umsatz­steu­er nicht erstat­tet wird, weil die Unter­neh­men zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt sind. Für Pri­vat­leu­te hat die­se Klau­sel Aus­wir­kun­gen, wenn auf Gut­ach­ten­ba­sis regu­liert wird. Die Umsatz­steu­er wird nicht ersetzt, da ihre Zah­lung nicht nach­ge­wie­sen ist. Das Land­ge­richt Mün­chen hat jetzt die Gül­tig­keit die­ser Klau­sel bejaht.