Schenkungsteuerbefreiung bei Familienwohnungen

Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum an einem Familienwohnheim verschafft, sind schenkungsteuerfrei.

Zuwen­dun­gen unter Leben­den, mit denen ein Ehe­gat­te dem ande­ren Eigen­tum oder zumin­dest Mit­ei­gen­tum an einem Fami­li­en­wohn­heim im Inland ver­schafft, sind schen­kungsteu­er­frei. Dabei fin­det weder eine Ange­mes­sen­heits­prü­fung statt noch exis­tiert eine wert­mä­ßi­ge Begren­zung. Sie müs­sen aller­dings beden­ken, dass die Steu­er­be­frei­ung nur dann in Betracht kommt, wenn sich in dem Haus oder der Eigen­tums­woh­nung der Mit­tel­punkt Ihres fami­liä­ren Lebens befin­det. Eine Steu­er­be­frei­ung für ein Feri­en- oder Wochen­end­haus ist also nicht mög­lich. Ent­schei­dend ist die Nut­zung des Objekts zu eige­nen Wohn­zwe­cken der Ehe­leu­te, der zur Fami­lie gehö­ren­den Kin­der und Enkel­kin­der oder einer Haus­ge­hil­fin.

Ohne die Steu­er­be­frei­ung zu gefähr­den, kön­nen Sie Wohn­räu­me unent­gelt­lich an Ver­wand­te (z.B. Eltern) über­las­sen. Eine Nut­zung zu ande­ren als Wohn­zwe­cken steht der Steu­er­be­frei­ung eben­falls nicht ent­ge­gen — sofern sie unter­ge­ord­net ist.