Kindergeld trotz Scheidungsantrags

Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.

Kin­der­geld kann trotz gestell­ten Schei­dungs­an­trags wei­ter­hin bezo­gen wer­den. Ent­schei­dend ist die Zuge­hö­rig­keit der Kin­der zum Haus­halt bei­der Eltern. Die­se Zuge­hö­rig­keit besteht grund­sätz­lich fort, wenn die Ehe­leu­te trotz Tren­nung im fami­li­en­recht­li­chen Sin­ne wei­ter­hin gemein­sam mit ihren Kin­dern in der bis­he­ri­gen Fami­li­en­woh­nung zusam­men­le­ben.

Etwas ande­res soll nur dann gel­ten, wenn beson­de­re Umstän­de vor­lie­gen, aus denen geschlos­sen wer­den kann, dass ein Eltern­teil den Kin­dern kei­ne Für­sor­ge mehr zukom­men lässt.