Rentenreform macht Fortschritte

Die Gesetze zur Rentenreform machen Fortschritte, sind aber noch nicht endgültig verabschiedet.

Das Alters­ver­mö­gens­er­gän­zungs­ge­setz hat den Bun­des­rat pas­siert. Das Gesetz ent­hält fol­gen­de wesent­li­che Ände­run­gen des Ren­ten­rechts:

  • Ab dem 1.7. die­ses Jah­res wer­den Ren­ten nicht infla­ti­ons-, son­dern net­to­lohn­be­zo­gen ange­passt.

  • Das Ren­ten­ni­veau wird bis zum Jahr 2030 auf 67 % des Net­to­loh­nes abge­senkt.

  • Die Bei­trä­ge wer­den bis zum Jahr 2020 auf maxi­mal 20 % und bis 2030 auf maxi­mal 22 % begrenzt.

  • Ent­gel­te von Erzie­hungs­per­so­nen, die wäh­rend der ers­ten zehn Lebens­jah­re des Kin­des eine Teil­zeit­be­schäf­ti­gung aus­üb­ten, wer­den um 50 % höher bewer­tet.

  • Das Ren­ten­ni­veau der Wit­wen-/Wit­wer­ren­te wird auf 55 % abge­senkt.

Die Reform bedeu­tet im Ergeb­nis: Weni­ger Ren­te, dafür kei­ne stei­gen­den Bei­trags­be­las­tun­gen für Mit­ar­bei­ter und Betrie­be.

Nicht zuge­stimmt hat der Bun­des­rat dem Alter­ver­mö­gens­ge­setz, wel­che die pri­va­te Vor­sor­ge für das Alter regelt. Hier muss noch eine Eini­gung gefun­den wer­den, denn ohne eine För­de­rung der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge sind die Kür­zun­gen im Ren­ten­sys­tem nicht hin­nehm­bar.