Sachbezugswerte für 2008

Gegenüber 2007 hat sich nur der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft in den neuen Bundesländern verändert.

Die Sach­be­zugs­wer­te für 2008 blei­ben gegen­über dem Vor­jahr im Wesent­li­chen unver­än­dert und betra­gen

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 198,00 Euro im gesam­ten Bun­des­ge­biet (2007: 198,00 Euro im Wes­ten und 192,06 Euro im Osten), das ent­spricht 6,60 Euro pro Kalen­der­tag;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten unver­än­dert kalen­der­täg­lich 6,83 Euro, davon ent­fal­len 1,50 Euro auf ein Früh­stück und 2,67 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen.