Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

Wenn das Finanzamt erst nach Jahren von einer Schenkung erfährt, läuft auch die Festsetzungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt.

Die Fest­set­zungs­frist für die Schen­kungsteu­er beginnt erst, wenn das Finanz­amt von der voll­zo­ge­nen Schen­kung Kennt­nis erlangt. Es kommt nicht dar­auf an, wann die Schen­kung selbst voll­zo­gen wird und die Steu­er ent­steht. Erlangt das Finanz­amt also mehr als drei Jah­re nach der Steu­er­ent­ste­hung Kennt­nis von einer voll­zo­ge­nen Schen­kung, beginnt die Fest­set­zungs­frist mit dem Ablauf des Jah­res der Kennt­nis­er­lan­gung. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat ein ent­spre­chen­des Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs bereits im Bun­des­steu­er­blatt Teil II ver­öf­fent­licht und die all­ge­mei­ne Anwend­bar­keit beschlos­sen.