Variable Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Eine variable Vergütung zusätzlich zum Festgehalt hat den Charakter einer Umsatztantieme und ist damit in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Eine zusätz­lich zum Fest­ge­halt gewähr­te varia­ble Ver­gü­tung, nach der dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer für jeden abge­rech­ne­ten Bera­tungs­tag ein Ver­gü­tungs­an­teil zusteht, ent­spricht einer Umsatz­tan­tie­me. Damit ist sie nach Ansicht des Finanz­ge­richts Köln nur dann anzu­er­ken­nen, wenn dafür im Aus­nah­me­fall beson­de­re Grün­de vor­lie­gen, bei­spiels­wei­se wenn sie nur wäh­rend einer Auf­bau­pha­se gezahlt wird, in der erfah­rungs­ge­mäß nied­ri­ge­re Gewin­ne anfal­len und eine Gewinn­tan­tie­me damit nicht leis­tungs­stei­gernd wirkt. Andern­falls liegt eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung vor.