Entwurf einer kohlendioxidbasierten Kraftfahrzeugsteuer

Für 2009 ist die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß geplant.

Anfang Dezem­ber hat die Bun­des­re­gie­rung die Eck­punk­te für die Umstel­lung auf eine koh­len­di­oxid­be­zo­ge­ne Kraft­fahr­zeug­steu­er beschlos­sen, die ab dem 1. Janu­ar 2009 gel­ten soll. Die­se Eck­punk­te wer­den noch mit den Bun­des­län­dern abge­stimmt, da sie die Erträ­ge aus der Steu­er erhal­ten. Im ers­ten Halb­jahr 2008 soll dann ein Gesetz­ent­wurf vor­lie­gen. Zunächst ist die Umstel­lung aller ab dem 1. Janu­ar 2009 erst­mals zuge­las­se­nen Pkws auf eine koh­len­di­oxid- und schad­stoff­be­zo­ge­ne Besteue­rung mit fol­gen­den Kom­po­nen­ten vor­ge­se­hen:

  • Ein­füh­rung der für einen Fahr­zeug­typ oder ein Ein­zel­fahr­zeug ermit­tel­ten Koh­len­di­oxid-Emis­sio­nen statt des Hub­raums als steu­er­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge.

  • Anwen­dung eines ein­heit­li­chen linea­ren Koh­len­di­oxid-Tarifs mit einem nicht besteu­er­ten “Koh­len­di­oxid-Frei­be­trag” von nicht mehr als 100 g/km, der beson­ders ver­brauchs­ar­me Fahr­zeu­ge begüns­tigt.

  • Umstel­lung des pau­scha­len Aus­gleichs des Ener­gie­steu­er­vor­teils (= Mine­ral­öl­steu­er) für Die­sel-Pkw von Hub­raum- auf Koh­len­di­oxid-Bezug.

  • Begüns­ti­gung beson­ders schad­stoff­ar­mer Pkw, die vor­zei­tig allen Anfor­de­run­gen künf­ti­ger Abgas­nor­men ent­spre­chen, durch befris­te­te Steu­er­be­frei­ung.

Für die am 31. Dezem­ber 2008 bereits zuge­las­se­nen Pkw soll die bis­he­ri­ge hub­raum- und schad­stoff­be­zo­ge­nen Besteue­rung fort­ge­führt wer­den, aller­dings mit fol­gen­den Ände­run­gen

  • Anhe­bung der Steu­er­sät­ze für Pkw der Euro-2-, Euro-3- sowie ggf. der Euro-4-Abgas­norm im Ver­hält­nis zur emis­si­ons­ab­hän­gi­gen Besteue­rung der Neu­fahr­zeu­ge.

  • Bei­be­hal­tung der deut­lich höhe­ren Steu­er­sät­ze für Alt­fahr­zeu­ge der Euro-1-Abgas­norm und der Abgas­stu­fe “Euro-0”.

Schließ­lich ist noch eine Über­gangs­re­ge­lung geplant: Für ver­brauchs­ar­me Pkw der Euro-4- und Euro-5-Abgas­norm, die zwi­schen dem Tag des Kabi­netts­be­schlus­ses (5. Dezem­ber 2007) und dem 31. Dezem­ber 2008 erst­mals zuge­las­sen wer­den, soll die Steu­er eben­falls nach den neu­en koh­len­di­oxid­be­zo­ge­nen Kri­te­ri­en erho­ben wer­den, wenn die­se Besteue­rung ver­gleichs­wei­se nied­ri­ger ist.