Bisherige Erbschaftsteuer ist teilweise gemeinschaftsrechtswidrig
Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Der Europäische Gerichtshof hat die Erbschafsteuer in ihrer bisherigen Form teilweise für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Dabei geht es um die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, das im Inland wesentlich günstiger bewertet wird als ein vergleichbarer Vermögenswert im EU-Ausland. Für die Zukunft hat dieses Urteil allerdings keine Bedeutung mehr, weil nach der anstehende Reform der Erbschaftsteuer in- und ausländische Liegenschaften gleich bewertet werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR