Neue Zuwendungsbestätigungen

Die umfassenden Änderungen im Spendenrecht Ende letzten Jahres erfordern auch Änderungen in den bisherigen Zuwendungsbestätigungen.

Wegen der umfas­sen­den Ände­run­gen im Spen­den­recht, die im Gesetz zur wei­te­ren Stär­kung des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments ent­hal­ten sind, müs­sen auch die Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen ab 2007 anders aus­se­hen. Mit­te Dezem­ber hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun neue Mus­ter für die Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen ver­öf­fent­licht, die ab dem 1. Janu­ar 2007 zu ver­wen­den sind. Da die Ände­run­gen im Spen­den­recht aber rück­wir­kend erfolgt sind, kön­nen für eine Über­gangs­zeit bis zum 30. Juni 2008 auch noch die alten Mus­ter ver­wen­det wer­den. Der Spen­den­emp­fän­ger kann die not­wen­di­gen rein redak­tio­nel­len Ände­run­gen in den bis­he­ri­gen Mus­tern selbst­stän­dig vor­neh­men.