Stichtagsregelung beim Elterngeld ist verfassungsgemäß

Das Bundessozialgericht hält die Stichtagsregelung beim Elterngeld — das Elterngeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren wurde — für verfassungsgemäß.

Auf die Kla­ge meh­re­rer Eltern, deren Kin­der noch kurz vor dem 1. Janu­ar 2007 gebo­ren wur­den, hat das Bun­des­so­zi­al­ge­richt ent­schie­den, dass die Stich­tags­re­ge­lung beim Eltern­geld ver­fas­sungs­kon­form ist. Der hohe Ver­wal­tungs­auf­wand und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten von rund 520 Mio. Euro für eine Über­gangs­re­ge­lung sei­en eine aus­rei­chen­de Recht­fer­ti­gung für die Rege­lung.