Streit um Erbschaftsteuer führt nicht zu Nachlassverbindlichkeit

Die Kosten für einen Streit um die Erbschaftsteuer können nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.

Führt ein Erbe einen Rechts­streit um die von ihm zu tra­gen­de Erb­schafts­steu­er, so kann er die hier­für anfal­len­den Kos­ten nicht als Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten gel­tend machen. Uner­heb­lich ist nach der Urteils­be­grün­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs, ob der Erbe den Rechts­streit selbst aus­ge­löst hat oder einem lau­fen­den Ver­fah­ren nur bei­getre­ten ist.