Finanzierung zweier baugleicher Einfamilienhäuser
Wenn von zwei baugleichen und gleichzeitig gebauten Immobilien nur eine vermietet werden soll, ist für den vollen Werbungskostenabzug eine saubere Trennung der Darlehen und der damit getätigten Zahlungen notwendig.
Bei der Finanzierung von Immobilien, die teils selbstgenutzt und teils vermietet werden sollen, verlangen die Finanzverwaltung und die Gerichte eine strenge Trennung der Darlehen. So gilt beispielsweise für den Bau zweier baugleicher Einfamilienhäuser, von denen eines selbst genutzt und eines vermietet wird, dass die Zinsen zu gleichen Teilen auf beide Immobilien entfallen, wenn nicht die Darlehen tatsächlich und objektiv nachprüfbar zur Finanzierung nur eines der Häuser verwendet worden sind.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen