Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen bei der Gewinntantieme

Verluste aus den Vorjahren müssen bei der Berechnung einer Gewinntantieme berücksichtigt werden und dürfen nicht einfach mit einem Gewinnvortrag verrechnet werden.

In die Bemes­sungs­grund­la­ge der Tan­tie­me für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer müs­sen auch Jah­res­fehl­be­trä­ge aus den Vor­jah­ren ein­be­zo­gen wer­den, die unter sei­ner Ver­ant­wor­tung ent­stan­den sind. Eine Ver­rech­nung der Fehl­be­trä­ge mit einem vor­han­de­nen Gewinn­vor­trag ist nicht zuläs­sig, andern­falls ent­steht eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung.