Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.

Am 13. Febru­ar 2008 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf des Unfall­ver­si­che­rungs­mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes (UVMG) ver­ab­schie­det. Dar­in geht es in ers­ter Linie um orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen und die Neu­struk­tu­rie­rung der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Die Ände­run­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer hal­ten sich aber in Gren­zen. Im Ein­zel­nen ent­hält das Gesetz die­se Ände­run­gen:

  • Die Orga­ni­sa­ti­on der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung wird gestrafft. Dazu wird die Anzahl der gewerb­li­chen Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten von der­zeit 23 auf 9 redu­ziert.

  • Der Las­ten­aus­gleich zwi­schen den Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten soll nach einem von der Selbst­ver­wal­tung der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten ent­wi­ckel­ten Kon­zepts neu gestal­tet wer­den.

  • Mit der Gemein­sa­men Deut­schen Arbeits­schutz­stra­te­gie wird die Prä­ven­ti­on in der Arbeits­welt gestärkt. Bund, Län­der und Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger wer­den zur Ent­wick­lung gemein­sa­mer Arbeits­schutz­zie­le und Hand­lungs­fel­der ver­pflich­tet. Wei­te­re Ele­men­te sind eine ver­bes­ser­te Zusam­men­ar­beit der Auf­sichts­diens­te bei der Bera­tung und Über­wa­chung der Betrie­be sowie die Opti­mie­rung des Vor­schrif­ten- und Regel­werks.

  • Soweit der Spit­zen­ver­band Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung e.V. hoheit­li­che Auf­ga­ben wahr­nimmt, wird er unter Auf­sicht gestellt.

  • Das Ver­mö­gens­recht der Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger wird mit Trans­pa­renz bei Betriebs­mit­teln, Rück­la­gen und der Ver­pflich­tung zur Bil­dung von Alters­rück­stel­lun­gen neu gestal­tet.

  • Die Insol­venz­geld­um­la­ge wird anstel­le des bis­he­ri­gen Ein­zugs durch die Unfall­ver­si­che­rung in die Ein­zie­hung des Gesamt­so­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trags im Auf­trag der Bun­des­agen­tur für Arbeit ein­ge­bun­den.

  • Und schließ­lich ent­hält das Gesetz Durch­füh­rungs­re­ge­lun­gen zur Über­tra­gung des Betriebs­prüf­diens­tes von der Unfall- auf die Ren­ten­ver­si­che­rung.