Hinweispflichten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen.

Beim Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags ist Ihr Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, Sie dar­auf hin­zu­wei­sen, dass Sie bei der Zusatz­ver­sor­gung mit hohen Ein­bu­ßen zu rech­nen haben. Er ist auch ver­pflich­tet, Sie dar­über zu beleh­ren, dass die Ein­bu­ßen bei der Zusatz­ver­sor­gung auf der ange­bo­te­nen vor­zei­ti­gen Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses beru­hen. Bezüg­lich der Höhe der dro­hen­den Ver­sor­gungs­nach­tei­le muss Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen kei­ne genau­en Anga­ben machen. Glei­ches gilt für ver­sor­gungs­recht­li­che Ein­zel­hei­ten wie die Abgren­zung von Ver­sor­gungs- und Ver­si­che­rungs­ren­te. Hier ist es aus­rei­chend, wenn er Sie an die Zusatz­ver­sor­gungs­kas­se ver­weist.